AG Lübben: Aufzeichungen des Videonachfahrsystems ProVida 200 Modular

Verdachtsunabhängig erlangte ProVida-Verfahren-Daten, wie Farbe, Typ und Marke sowie amtliche Kennzeichen von Kraftfahrzeugen, sind unverwertbar.



Tenor:

1. Der Betroffene wird freigesprochen.
2. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Betroffenen fallen Staatskasse zur Last.


Gründe:

I.

Das Gericht kann durch Beschluss gemäß § 72 OWiG entscheiden, da es eine Durchführung der Hauptverhandlung nicht für erforderlich erachtet.

Die Staatsanwaltschaft hat in ihrer Abgabeverfügung einer Entscheidung durch Beschluss nicht widersprochen. Der Betroffene musste auf die Möglichkeit der Entscheidung durch Beschluss gemäß § 72 OWiG nicht hingewiesen werden, da er freigesprochen wird (§ 72 Abs. 1 S. 3 OWiG).

II.

Der Betroffene ist freizusprechen. Die vorgeworfene Ordnungswidrigkeit ist ihm nicht nachzuweisen.

Der Betroffene hat sich bislang nicht geständig zum Tatvorwurf eingelassen. Zu einer Überführung wäre eine Verwertung der Standfotos aus dem Tatvideo notwendig, um mit Hilfe des ViDistA-Auswertungsverfahrens die tatsächliche Geschwindigkeit des gemessenen Betroffenenfahrzeugs bzw. des Abstandes des gemessenen Betroffenenfahrzeugs zu einem vorausfahrenden Fahrzeug zu ermitteln.

Bezüglich dieser Beweismittel besteht aber ein Beweisverwertungsverbot, da die Videoaufzeichnung ohne geeignete Rechtsgrundlage gefertigt wurde (Beweiserhebungsverbot) und somit einen ungerechtfertigten Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung darstellt (vgl. Beschl. des Bundesverfassungsgerichts vom 11.08.2009, 2 BvR 941/08, abgedruckt in DAR 2009, 577 ff.).

1.
Bei der Verkehrsüberwachung wurde die Verkehrsüberwachungsanlage (Videonachfahrsystem) ProVida 2000 Modular der Firma Petards Vision Ltd. verwendet. Hierbei handelt es sich um ein Mess- und Aufzeichnungsverfahren, bei dem Polizeibeamte durch Nachfahren zunächst verdachtsunabhängig den gesamten voraus- bzw. nachfahrenden Fahrzeugverkehr filmen, um in einem anschließenden Auswertungsverfahren mittels der Software ViDistA 2006 Release 6.3.8. Verstöße des von ihnen zuvor im Nachfahrverfahren ausgewählten Fahrzeugführers auszuwerten. Es ist insoweit durch Aussagen der Messbeamten gerichtsbekannt, dass die Kamera der Verkehrsüberwachungsanlage bei Beginn des Einsatzes eingeschaltet wird und sodann ununterbrochen den Fahrzeugverkehr aufzeichnet.

Ebenso ist, aufgrund der Inaugenscheinnahme zahlreicher Tatvideos im Rahmen der Beweisaufnahmen von Ordnungswidrigkeitsverfahren, gerichtsbekannt, dass die dem Gericht als Beweismittel vorgelegten Tatvideos Farbe, Typ und Marke der aufgezeichneten Kraftfahrzeuge oftmals schwer oder gar nicht erkennen lassen, dies jedoch zumeist der minderwertigen Qualität der originalen Datenträger bzw. der dem Gericht vorgelegten Kopien der Tatvideos geschuldet ist. In den Fällen, in denen die originalen Datenträger bzw. die Kopien der Tatvideos höherwertig sind, können Farbe, Typ und Marke der Kraftfahrzeuge uneingeschränkt und vielfach sogar die amtlichen Kennzeichen der aufgezeichneten Fahrzeuge (sowohl Betroffenenfahrzeug als auch Fahrzeuge unbeteiligter Dritter) mühelos erkannt werden.

Daraus folgt, dass durch das verfahrensgegenständliche ProVida-Verfahren Daten, welche durch Auswertung einen Personenbezug ermöglichen, wie Farbe, Typ und Marke sowie amtliche Kennzeichen von Kraftfahrzeugen, verdachtsunabhängig in großer Zahl erfasst werden.

Welche der dabei aufgezeichneten Verstöße tatsächlich geahndet werden, liegt im Ermessen der Messbeamten, welches erst während oder im Anschluss an den zunächst verdachtsunabhängig erfolgten Aufzeichnungsvorgang ihr Ermessen ausüben. Ebenso liegt es im Ermessen der Polizeidienststelle, wie lange die Aufzeichnungen erhalten bleiben.

2.
Das mit diesem Messverfahren bei der Messung aufgezeichnete Video und das hieraus gewonnene Beweismaterial zum Nachweis der Geschwindigkeitsüberschreitung bzw. des Abstandsverstoßes wurde unter Verstoß gegen das Grundrecht des Betroffenen sowie der unbeteiligten aufgezeichneten Dritten auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 GG) gefertigt.

Das Bundesverfassungsgericht führt in der bereits zitierten Entscheidung wie folgt aus:
„In der vom Beschwerdeführer angefertigten Videoaufzeichnung liegt ein Eingriff in sein allgemeines Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG in seiner Ausprägung als Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Dieses Recht umfasst die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden, und daher grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung persönlicher Daten zu bestimmen (vgl. BVerfGE 65, 1 (42f.) ). Durch die Aufzeichnung des gewonnenen Bildmaterials wurden die beobachteten Lebensvorgänge technisch fixiert. Sie konnten später zu Beweiszwecken abgerufen, aufbereitet und ausgewertet werden. Eine Identifizierung des Fahrzeuges sowie des Fahrers war beabsichtigt und technisch auch möglich. [...] Dass die Erhebung derartiger Daten einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung darstellt, entspricht der Rspr. des BVerfG (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.2.2009 - 1 BvR 2492/08 -, Umdruck, S. 26; BVerfGE 120, 378 (397 ff); BVerfGK 10, 330 (336 0).
Der Eingriff in das Grundrecht entfällt nicht dadurch, dass lediglich Verhaltensweisen im öffentlichen Raum erhoben wurden. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht gewährleistet nicht allein den Schutz der Privat- und Intimsphäre, sondern trägt in Gestalt des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung auch den informationellen Schutzinteressen des Einzelnen, der sich in die Öffentlichkeit begibt, Rechnung (vgl. BVerfGE 65, 1 (45); 120, 378 (398 f.; BVerfGK 10, 330 (336)). Es liegt auch kein Fall vor, in dem Daten ungezielt und allein technikbedingt zunächst miterfasst. dann aber ohne weiteren Erkenntnisgewinn, anonym und spurenlos wieder gelöscht werden, so dass aus diesem Grund die Eingriffsqualität verneint werden könnte (vgl. dazu BVerfGE 115, 320 (343); 120, 378 (399)). Die vom Beschwerdeführer angefertigten Videoaufnahmen wurden gerade in einem Bußgeldverfahren als Beweismittel genutzt. [...]
Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist der Einschränkung im überwiegenden Allgemeininteresse zugänglich. Diese bedarf jedoch einer gesetzlichen Grundlage, die dem rechtsstaatlichen Gebot der Normenklarheit entspricht und verhältnismäßig ist (vgl. BVerfGE 65, 1 (43 0, 120, 378 (401 ff); BVerfGK 10, 330 (337)), Anlass, Zweck und Grenzen des Eingriffs müssen in der Ermächtigung bereichsspezifisch, präzise und normenklar festgelegt werden, (vgl. BVerfGE 65, 1 (44 ff); 100, 313 (359 0; BVerfGK 10, 330 (337 f)).“

Das Beweiserhebungsverbot entfällt auch nicht dadurch, dass kein Interesse der Behörde an dem überwiegenden Teil der mit dem ProVida-Verfahren aufgezeichneten Daten besteht und die gesamte Aufzeichnung nur zum Nachweis ausgewählter Ordnungswidrigkeiten verwendet, da gleichwohl ein Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung der durch den Aufzeichnungsvorgang identifizierbaren Betroffenen und unbeteiligter Dritter vorliegt.

Wie bereits erwähnt, führt das Bundesverfassungsgericht hierzu aus:
[...]An der Eingriffsqualität fehlt es lediglich, sofern Daten ungezielt und allein technikbedingt zunächst miterfasst, aber unmittelbar nach der Erfassung technisch wieder anonym, spurenlos und ohne Erkenntnisinteresse für die Behörden ausgesondert werden [...] (vgl. BVerfGE 100,313,366; 107,299,328).

Dass diese verfassungsrechtlichen Anforderungen im Verfahren gegen die jeweiligen Betroffenen missachtet werden, liegt auf der Hand, da die betreffenden Videoaufnahmen gegen die Betroffenen als Beweismittel verwendet werden.

Ob, inwieweit und wann, in Bezug auf unbeteiligte Dritte, diesen verfassungsrechtlichen Anforderungen im verfahrensgegenständlichen ViDistA-Messverfahren seitens der Verfolgungsbehörde Genüge getan wird, liegt ausschließlich in deren Ermessen und dürfte oftmals zufallsabhängig sein.

Die verfassungsrechtlichen Bedenken des Gerichts hinsichtlich der Verwendung der Aufzeichnungen der verfahrensgegenständlichen Messanlage werden auch nicht dadurch ausgeräumt, dass normalerweise verdachtsunabhängige Aufnahmen von Personen, auf welchen diese identifizierbar abgebildet sind, nicht gefertigt werden, da ein Eingriff in die in die informationelle Selbstbestimmung bereits durch die Erfassung der Kfz-Kennzeichen erfolgen kann. Hierzu führt das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 11.3.2008 (1 BvR 2074/05 ) u.a. aus:
[...] Eine automatisierte Erfassung von Kraftfahrzeugkennzeichen zwecks Abgleiche mit dem Fahndungsbestand greift dann, wenn der Abgleich nicht unverzüglich erfolgt und das Kennzeichen nicht ohne weitere Auswertung sofort und spurenlos gelöscht wird, in den Schutzbereich des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. l Abs. l GG) ein [...] und [...] Im Hinblick auf die betroffenen Personen greift bereits die zur Speicherung und Auswertung vorgenommene Kennzeichenerfassung in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein, weil durch sie Daten personenbezogen für die Behörden verfügbar gemacht werden, die eine Basis für mögliche weitere Maßnahmen bilden können.[...]

Das erkennende Gericht vertritt die Ansicht, dass Bildaufzeichnungen in Messverfahren, bei denen gleichzeitig mit Beginn des Messverfahrens die Videoaufzeichnung des gemessenen Fahrzeuges manuell oder automatisch beginnt, ohne dass bereits ein konkreter Tatverdacht gegen den Fahrer des gemessenen Fahrzeugs bejaht wurde, ohne ausreichende Ermächtigungsgrundlage gefertigt und damit ein verfassungswidriger Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sind. Gleiches gilt, wenn bei einem konkreten Tatverdacht gegen einen Fahrzeugführer bei Aufzeichnung von dessen Fahrzeug beliebig viele andere Fahrzeuge, bei denen kein Verdacht einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat besteht, miterfasst werden.

Denkbare Ermächtigungsgrundlagen in der Strafprozessordnung, die einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung rechtfertigen und den Anforderungen an ein formelles Gesetz, (welches bei Eingriffen in Grundrechte erforderlich ist), genügt, sind § 81b StPO, § 163b Abs. 1 StPO sowie § 100h Abs. 1 StPO jeweils in Verbindung mit § 46 OWiG. Diese Normen setzen jedoch immer mindestens das Bestehen eines Anfangsverdachtes gegen den von der Video- oder Bildaufzeichnung Betroffenen voraus.

Für verdachtsunabhängige Maßnahmen - wie hier - ist aber weder nach Bundesrecht noch nach brandenburgischem Landesrecht eine geeignete Ermächtigungsgrundlage ersichtlich.

Auch § 33 des Brandenburgischen Polizeigesetzes (BbgPolG) rechtfertigt den Eingriff nicht. Dieser regelt lediglich die Anfertigung von Bildaufnahmen und Bildaufzeichnungen unter bestimmten engen Voraussetzungen (§ 33 Abs. 1 Nr. 1 - 3 BbgPolG), die hier nicht vorliegen, da die Bildaufzeichnung weder zur Abwehr einen gegenwärtigen Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person erfolgen, noch Straftaten von erheblicher Bedeutung vorliegen (vielmehr liegen überhaupt keine Straftaten, sondern lediglich Ordnungswidrigkeiten vor).

Auch § 33 c des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes (BbgDSG) rechtfertigt die Maßnahme nicht. Dieser gestattet zwar ausdrücklich eine optisch- elektronische Beobachtung öffentlicher Räume (Videoüberwachung). Eine Speicherung des Videomaterials (Videoaufzeichnung) darf jedoch nur erfolgen, wenn die Tatsache der Aufzeichnung den Betroffenen durch geeignete Maßnahmen erkennbar gemacht ist. Hieran fehlt es jedoch gerade.

3.
Aus dem Beweiserhebungsverbot folgt im konkreten Fall ein Beweisverwertungsverbot.

Dabei verkennt das Gericht nicht, dass ein allgemein geltenden Grundsatz, jeder Verstoß gegen Beweiserhebungsvorschriften ziehe auch ein Verwertungsverbot nach sich, dem Strafverfahrensrecht nach gefestigter höchst richterlicher Rechtsprechung (vgl. nur BGHSt 44, 243 (249); NStZ 2007, 601, (602)) fremd ist. Ein Beweisverwertungsverbot setzt eine schwerwiegende Rechtsverletzung, die durch das besondere Gewicht der jeweiligen Verletzungshandlung bei grober Verkennung der Rechtslage geprägt ist, voraus.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 11.08.2009 die Möglichkeit eines Beweisverwertungsverbots für Beweismittel der vorliegenden Art ausdrücklich erwähnt, hierüber jedoch nicht abschließend entschieden. Ob ein Beweisverwertungsverbot vorliegt, ist nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls, insbesondere nach der Art und dem Gewicht des Verfahrensverstoßes sowie der Bedeutung der im Einzelfall betroffenen Rechtsgüter unter Abwägung der wider streitenden Interessen zu entscheiden (vgl. BVerfG NJW 2007, 1345 f.).

Insoweit schließt sich das Gericht der Auffassung des Amtsgerichts Grimma in seiner Entscheidung vom 22.10.2009 (Aktenzeichen: 3 OWi 151 Js 33023/09) an. Das Amtsgericht Grimma führt hierzu aus:
„Hierbei ist zu beachten, dass die Polizei- und Ordnungsbehörden flächendeckend und nicht nur in Einzelfällen in einer hohe Anzahl an Fällen mit sogenannten standardisierten Mess- und Auswerteverfahren in das Persönlichkeitsrecht der Täter ohne gesetzliche Grundlage eingreifen, obwohl ein gravierender Verfahrensverstoß vorliegt. Eine eigene Erlaubnisnorm zur personenbezogenen Datenerhebung im Zusammenhang mit der Kontrolle von Geschwindigkeitsbeschränkungen und der Ahndung von Geschwindigkeitsüberschreitungen liegt jedoch nicht vor. Wie im vorliegenden Fall kommt es zunehmend zur Anwendung von verdeckten Ermittlungen und Datenerhebungen unter Anwendung von beweglichen Messeinrichtungen, die schwer von den Betroffenen, aber auch von den Gerichten nachvollziehbar und überprüfbar sind, weshalb es immer häufiger der Hinzuziehung [...] von Sachverständigen bei der Entscheidungsfindung bedarf. Bei dem Handeln der Polizei und Ordnungsbehörden unter Einsatz verdeckter Datenerhebung steht nicht die Gefahrenabwehr im Mittelpunkt, sondern der repressive Charakter zur Dokumentation und Ahndung des Verkehrsverstoßes.
Demgegenüber ist die Bedeutung des Einzelfalles gering. Bei den überwiegenden Vorwürfen der Geschwindigkeitsüberschreitungen [...] geht es lediglich um die Verletzung von Ordnungsvorschriften, ohne jegliche Gefährdung oder Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer. Auch deshalb bedarf es einer klaren gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage (so auch AG Lünen, 16 Owi 225 Js 1519/09-447/09, Beschluss vom 14.10.2009).
Hierbei ist auch die Rechtsprechung des BVerfG und einer Vielzahl von Oberlandesgerichten (u.a. OLG Dresden, Az.: 1 Ss 90/09) zur Frage des Richtervorbehaltes bei der Blutentnahme zur BAK-Feststellung zu beachten. Wenn aus einem Verstoß gegen den Richtervorbehalt ein (zwingendes) Beweisverwertungsverbot folgt, muss dieses erst Recht bei einer Grundrechtsverletzung aufgrund einer fehlenden Gesetzesgrundlage gelten.
Wie das AG Schweinfurt [Entscheidung vom 31.08.2009] richtig ausführt, ist festzustellen, dass, anders als im Fall des mit der Blutentnahme notwendigen, kurzfristigen, nach allgemeiner Lebenserfahrung geringfügigen Eingriffs in die körperliche Unversehrtheit, die Lichtbildaufzeichnungen einen erheblichen Eingriff in eine grundrechtsgeschützte Position darstellen. Dieses auch deshalb, da die unzulässig angeordnete Blutentnahme immer noch auf einer gesetzlichen Eingriffsregelung, nämlich § 81a StPO beruht, wohingegen die Lichtbilder keiner ausreichen gesetzlichen Eingriffsregelung zuführbar sind. Nach den Ausführungen des BVerfG stellt die Aufzeichnung von Bildmaterial einen Eingriff von erheblicher Bedeutung in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar. Die konkrete Intensität kann zwar durch das Anlass gebende eigene Verhalten des von der Maßnahme Betroffenen reduziert werden, wird aber andererseits durch die Möglichkeit, das gewonnene Bildmaterial in vielfältiger Weise auszuwerten, und durch die vergleichsweise „Heimlichkeit,, wieder erschwert.
Das Gericht hat somit auf der Eingriffsseite von einem schwerwiegenderen, massiveren Eingriff in eine grundrechtlich geschützte Position als in Fällen der Blutentnahme auszugehen.
Im Rahmen der erforderlichen Gegenüberstellung zur Schwere des Eingriffs stellen die durch § 4 Abs. 1, 3 StVO geschützten Rechtsgüter, hier die Sicherheit des Straßenverkehrs für die Allgemeinheit ihrerseits hochrangige Interessen dar. Die in den Blutentnahme-Fällen durch §§ 315 c und 316 StGB herangezogene strafbewehrte Verhaltensweise einer alkoholisierten und relativ oder absolut fahruntüchtigen Teilnahme am Straßenverkehr kann zur Überzeugung des Gerichts nur bedingt mit der Gefährlichkeit einer zu hohen Geschwindigkeit vergleichbar gegenübergestellt werden. Jedenfalls aber scheint bei einer hypothetischen Gegenüberstellung der konkreten Gefährdung durch einen mehr oder weniger alkoholisierten Verkehrsteilnehmer einerseits und einem „Raser,, andererseits das Gefährdungspotential des Straftäters nach §§ 315 c, 316 StGB aufgrund der Unbeherrschbarkeit und hohen Streubreite des fahrerischen Unvermögens bedeutend höher als die punktuelle Gefährdung langsamerer Fahrzeuge.
Bei der somit notwendigen Gegenüberstellung der Eingriffsschwere der unzulässigen Beweiserhebung einerseits [und] des durch sie verfolgten Schutzes hochrangiger Rechtsgüter durch Überwachung der Einhaltung nicht unbedeutender mit Sanktionen bewehrter Verhaltensvorschriften andererseits ist, unter Berücksichtigung der obergerichtlichen Entscheidung zu anderen Beweiserhebungs- und -verwertungsverboten, ein ausreichendes Missverhältnis gegeben, welches ein Beweisverwertungsverbot rechtfertigt [...].“

Dem folgt das erkennende Gericht, zumal das verfassungswidrig gewonnene Beweismittel vorliegend das entscheidende Beweismittel zur Überführung des Betroffenen darstellt.

Demnach dürfen Beweismittel, die wie hier unter Verstoß gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gewonnen wurden, nicht zum Nachteil des Betroffenen verwertet werden.

III.

Die Kostenentscheidung folgt aus § 467 Abs. 1 StPO in Verbindung mit § 46 OWiG.


AG Lübben
Entscheidungsdatum: 01.12.2009
Aktenzeichen: 40 OWi 1611 Js 29636/08 (313/08)

Bei Unfall: Die Rechtsanwälte für Autorecht Experten prüfen Ihr Recht: Die Rechtsanwälte für Autorecht Zu allen Rechtsfragen rund ums Auto: Die Rechtsanwälte für Autorecht Bei Unfall: Die Rechtsanwälte für Autorecht Experten prüfen Ihr Recht: Die Rechtsanwälte für Autorecht
News von Autorechtler

BGH Urteil vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19

Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend erfolgreich

COVID 19 Coronavirus SARS-CoV-2 Wir sind auch in diesen Tagen für Sie da!

Beratung und Vertretung weiterhin möglich bei Autorechtler.de Den Rechtsanwälten für Autorecht.

Gewährleistung und Garantie beim Gebrauchtwagenkauf

Wie die Händler versuchen auf Kosten der Käufer die Gewährleistung zu umgehen

Kein Gewährleistungsausschluß bei branchenfremden Nebengeschäften

Wann kann ein Unternehmer beim Verkauf eines Firmenwagen die Gewährleistung ausschließen? Der BGH stellt hohe Anforderungen!

Das Zurückbehaltungsrecht des Käufers bei Lieferung eines Neuwagens mit einem geringfügigen Lackschaden

Der Käufer eines Neuwagens kann auch bei geringen Mängeln die Zahlung des Kaufpreises verweigern und die Abnahme des Fahrzeugs verweigern

10 % pauschaler Schadensersatz bei Nichtabnahme eines Gebrauchtwagens

Auto gekauft, es sich anders überlegt und nun will der Händler Schadensersatz in Höhe von 10% des Kaufpreises. Darf der das? So sieht es die Rechtsprechung:

Die Berechnung des Nutzungsersatzes beim Rücktritt vom Gebrauchtwagenkaufvertrag

Für die Berechnung des Nutzungsersatzes ist der tatsächliche Bruttokaufpreis maßgeblich. Rabatte sind ebenfalls zu berücksichtigen

Der Anspruch eines Neuwagenkäufers auf Ersatzlieferung eines mangelfreien Fahrzeugs

Die Ersatzlieferung als Alternative zur Kaufpreisminderung und zum Rücktritt. Verkäufer muss mangelfreien Neuwagen liefern

EA 189 Der VW Skandal und die juristischen Folgen

Warum Sie sich als Fahrer eines VW´s mit EA189 Motor nicht verschaukeln lassen sollten und einen Anspruch auf Minderung des Kaufpreises oder Rücktritt vom Kaufvertrag haben

Die Berechnung des Nutzungsersatzes beim Rücktritt vom Gebrauchtwagenkauf

Kammergericht Berlin Nutzungsersatz Mehrwertsteuer Gebrauchtwagen Rücktritt Autokauf Formel Kaufpreis

Der fehlende Aschenbecher - oder wie das OLG Oldenburg die Rechte der Käufer gestärkt hat

Rücktritt vom Kaufvertrag eines Toyota Lexus zum Preis 134.990,- EUR weil der beleuchtete Aschenbecher fehlt!

Neuigkeiten zur Frage der Unerheblichkeit eines Mangels beim Rücktritt vom Kaufvertrag

Der BGH zur Frage wann ein zum Rücktritt berechtigender Mangel vorliegt. Urteil vom 28. Mai 2014 – VIII ZR 94/13

Zum Ausschluss des Rücktritts bei einem unerheblichen Sachmangel

Der BGH zur Frage wann ein zum Rücktritt berechtigender Mangel vorliegt. Urteil vom 28. Mai 2014 – VIII ZR 94/13

Der BGH zur Verletzung von Aufklärungsobliegenheiten in den Fällen unerlaubten Entfernens vom Unfallort

Bundesgerichtshof entscheidet über Verletzung von Aufklärungsobliegenheiten gegenüber dem Kaskoversicherer in den Fällen unerlaubten Entfernens vom Unfallort nach § 142 Abs. 2 StGB

Bundesgerichtshof zur Haftungskürzung wegen Mitverschuldens bei Nichtanlegen des Sicherheitsgurts

Während der Fahrt muß der Sicherheitsgurt angelegt sein. Nach einem Unfall muß die Unfallstelle gesichert werden. Nach einem Unfall besteht keine Anschnallpflicht mehr.

Zur "Neuwagen"-Eigenschaft eines Vorführwagens

Wann ist ein Vorführwagen noch ein Neuwagen? Die 1.000 km Grenze im Wettbewerbsrecht.

Einziehung von Schadensersatzansprüchen durch Mietwagenunternehmen

Die Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 Satz 1 RDG sind erfüllt, wenn allein die Höhe der Mietwagenkosten streitig ist.

Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Quotelung von Sachverständigenkosten

Die Sachverständigenkosten des Geschädigten sind nur im Umfang der Haftungsquote zu ersetzen.

OLG Düsseldorf: Keine absolute Fahruntüchtigkeit nach Amphetamingenuß

Eine den 1,1 Promille vergleichbare Grenze absoluter Fahruntüchtigkeit ist bei Amphetaminenkonsum wissenschaftlich nicht begründbar.

Der BGH zur Herstellergarantie beim Kfz-Kauf

Die verspätete Inspektion muß nicht zum Ausschluß der Herstellergarantie im Schadensfall führen.

Zum Ausschluss des Rücktrittsrechts bei Unerheblichkeit des Sachmangels

Der BGH zum Ausschluss des Rechts zum Rücktritt vom Kaufvertrag bei Unerheblichkeit eines Sachmangels. RA Polte Die Autorechtler Berlin

Zur Gefährdungshaftung bei Verschmutzung von öffentlichen Straßen

Die Gemeinde hat einen Schadensersatzanspruch aus Gefährdungshaftung für Kosten der Beseitigung von Ölspuren. Die Autorechtler Berlin

Die freie Anwaltswahl gilt auch bei Rechtsschutzversicherungen

Als Rechtsschutzversicherter haben Sie freie Anwaltswahl und müssen keinen von der Versicherung empfohlenen „Vertrauensanwalt“ beauftragen.

Abschleppfall(e) Berlin: Parkplatz eines Kaufzentrums

Bei Überschreitung der Höchstparkdauer auf einem Parkplatz eines Kaufzentrums sind allein die reinen Abschleppkosten ersatzfähiger Schaden.

Zur Leistungskürzung bei der Vollkasko bei Trunkenheitsfahrt (Vollrausch)

Bei grob fahrlässiger Unfallherbeiführung darf der Vollkaskoversicherer die Leistung anteilig kürzen. Die Autorechtler Berlin

BGH: Zur Erheblichkeit eines Mangels beim Rücktritt vom Kfz-Kauf

Für die Frage, ob ein den Rücktritt ausschließender Mangel vorliegt, ist auf den Zeitpunkt der Rücktrittserklärung abzustellen. RA Gutmacher.

Falsche Angaben in der Schadensanzeige - keine Versicherungsleistungen

Der Vollkaskoversicherer ist im Falle vorsätzlich unzutreffender Angaben zu Unfallhergang und Unfallörtlichkeit leistungsfrei. RA Gutmacher

Wirksamkeit der Abtretung von Ansprüchen in Höhe der Gutachterkosten

BGH: Eine Abtretung ist nur wirksam, wenn die Forderung, die Gegenstand der Abtretung ist, bestimmt oder wenigstens bestimmbar ist.

EUGH: Keine Anerkennung von EU-Führerscheinen bei "Wohnsitzverstoss"

Ein EU-Führerschein, aus dem die fehlende Wohnsitzvoraussetzung hervorgeht, ist von einem anderen Mitgliedsstaat nicht anzuerkennen.

Zum Nutzungswertersatz nach Rücktritt

Der Verkäufer hat Anspruch auf Ersatz der Gebrauchsvorteile, wenn der Käufer vom Vertrag zurücktritt. Die Autorechtler Berlin

Auf einem Radweg abgestellte Fahrzeuge können abgeschleppt werden

Das Abschleppen verbotswidrig abgestellter Fahrzeuge ist im Fall der Behinderung von anderen Verkehrsteilnehmern regelmäßig geboten.

Führerschein aus Polen. Wohnsitz entscheidend!

Zu den Voraussetzungen der Anerkennung eines polnischen Führerscheins. Bei der Erteilung ist der Wohnsitz entscheidend. Die Autorechtler RA Polte Berlin

Radar Leivtec XV2 - Kein Verwertungsverbot

Das Radarmessgerät Leivtec XV2 ist ein verdachtsabhängiges Messsystem und unterliegt keinem Verwertungsverbot gem. Bundesverfassungsgericht. Die Autorechtler Berlin

Standartisiertes Messverfahren mit Traffipax Traffistar S 330

Die Geschwindigkeitsmessung mit Traffipax Traffistar S 330 ist ein standartisiertes Messverfahren. Die Autorechtler RA Polte Berlin

Abschleppgebühren mit Spesen und Zurückbehaltungsrecht

Neben den Abschleppgebühren fallen auch die weiteren Kosten an. Die Herausgabe des Autos kann von der Zahlung abhängig gemacht werden.

Neues Urteil: 10 % pauschaler Schadensersatz bei Nichtabnahme des Autos

Der BGH entscheidet, dass der Verkäufer bei Nichtabnahme des Autos Schadensersatz von pauschal 10% fordern kann. Die Autorechtler Rechtsanwälte Polte und Gutmacher

Wie biegt man richtig ab? Die Haftung beim Linksabbieger - Unfall.

Wer links abbiegt muß blinken, sich rechtzeitig auf die Abbiegespur einordnen, seine Fahrt verlangsamen und darf nicht über die Gegenfahrbahn fahren.

Wiederbeschaffungswert nach Unfall. Reicht der sachverständige Zeuge?

Für den Wiederbeschaffungswert eines Autos zum Unfallzeitpunkt ist der sachverständige Zeuge kein geeignetes Beweismittel. Rechtsanwalt Polte RA Gutmacher

Falsche Farbe ist ein erheblicher Sachmangel. Rücktritt möglich!

Liefert der Verkäufer das Fahrzeug in einer anderen Farbe als der bestellten, so liegt in der Regel ein erheblicher Sachmangel vor. Die Autorechtler Rechtsanwalt Polte Berlin

Fahrgast stürzt im Bus! Wann gibt es Schmerzensgeld?

Der Fahrgast eines Linienbusses muß den Fahrfehler des Busfahrers darlegen und beweisen wenn er Schmerzensgeld fordert. Die Autorechtler Rechtsanwalt Polte Berlin

Der Käufer muss dem Verkäufer die Untersuchung der Sache ermöglichen

Ein Käufer, der Ansprüche wegen Mängeln der gekauften Sache geltend macht, muss dem Verkäufer die Kaufsache zur Untersuchung zur Verfügung stellen.

Neues Urteil zum Nutzungsausfall nach Rücktritt vom Kaufvertrag

Der BGH entscheidet, dass der Käufer einen Anspruch auf Ersatz des Nutzungsausfallschadens hat, auch nachdem er vom Kaufvertrag zurückgetreten ist.

Zur Frage der Haltereigenschaft - Zeitpunkt des Verkehrsverstoßes

Für die Frage, wem als Halter ein Fahrtenbuch auferlegt werden kann, kommt es auf die Haltereigenschaft im Zeitpunkt des Verkehrsverstoßes an.

Beifahrer: Keine Zurechnung eines Unfallverschuldens des Fahrers

Ein unfallursächliches Verschulden des Fahrzeugführers mindert die Ansprüche des Beifahrers im Verhältnis zum Unfallgegner (Kraftfahrer) nicht.

Zeitlicher Zusammenhang zwischen Unfall und Feststellung der Verletzung

Vergehen vom Unfalltag bis zur erstmaligen Inanspruchnahme ärztlicher Hilfe sechs Tage, ist dies kein Indiz für eine Unfallursächlichkeit.

Schmerzensgeld für ein durch Verkehrsunfall verletztes 4jähriges Kind

Die Höhe des Schmerzensgeldes wird durch die dem Verletzten zugefügten Lebensbeeinträchtigungen bestimmt - Belastungen der Eltern bleiben unberücksichtigt.

Keine Zurechnung des Mitverschuldens des Fahrers und der Betriebsgefahr

Der BGH lehnt bei deliktischen Ansprüchen des Leasinggebers, der Eigentümer aber nicht Halter ist, gegen den Schädiger eine Zurechnung ab.

Pflicht des Leasinggebers zur Verzinsung einer geleisteten Kaution

Die von einem Leasingnehmer gezahlte Kaution ist nur dann vom Leasinggeber zu verzinsen, wenn dies eigens vereinbart ist. RA Gutmacher.

Leasingvertrag: Zurechenbarkeit von Refinanzierungsvereinbarungen

Dem Leasinggeber ist ein arglistiges Verhalten des vermittelnden Autohauses oder des dritten Unternehmens nur bei Kenntnis zuzurechnen.

Abgrenzung zwischen einer offenen Teilleistung und einem Sachmangel

Ist bei einem Kühlfahrzeug die Kühlung nicht funktionstüchtig, liegt nicht eine teilweise Erfüllung des Kaufvertrages vor, sondern ein Sachmangel.

Mangelhaftigkeit und kündigungsbegründender Verzug mit Leasingraten

Dem Leasingnehmer ist vor Zurückbehaltung der Leasingraten die Auseinandersetzung mit dem Lieferanten wegen Mängeln aufzuerlegen, da hier die größere Sachnähe besteht.

Rücktritt vom Kaufvertrag über ein Leasingfahrzeug ("Montagsauto")

Der Käufer ist zum Rücktritt vom Kaufvertrag über Leasingfahrzeug berechtigt, wenn ihm weitere Nachbesserungen nicht mehr zumutbar sind

Standzeit beim Gebrauchtwagenkauf

BGH entscheidet: Standzeit von 19 Monaten beim Kauf älterer Gebrauchtwagen kein Mangel. Die Autorechtler Berlin

Zur Erstattungsfähigkeit von Detektivkosten beim Tanken ohne Bezahlung

Der Tankstellenbetreiber darf die Detektivkosten vom Kunden verlangen, wenn dieser ohne Bezahlung die Tankstelle verläßt.

Fehlende Originallackierung bei einem Gebrauchtfahrzeug kein Mangel

Eine fehlende Originallackierung bei einem Gebrauchtfahrzeug ist kein Mangel, wenn die Lackierung vor der Auslieferung des Fahrzeugs beschädigt wird.

Regulierungsfrist bei durchschnittlichen Verkehrsunfällen

Dem Haftpflichtversicherer wird für die Schadensregulierung bei durchschnittlichen Verkehrsunfällen eine Prüfungsfrist von 4 bis 6 Wochen zugestanden.

BGH: Erfüllungsort der Nacherfüllung beim Kauf beweglicher Sachen

Fehlen vertraglicher Abreden, ist Erfüllungsort der Ort, an welchem der Verkäufer seinen Wohnsitz oder seine gewerbliche Niederlassung hatte.

OVG Münster: "Reduzierung" des Punktestandes auf 13 bzw. auf 17 Punkte

Bei Fehlen einer Maßnahme der Führerscheinbehörde muss es ggf. zu einer sofortigen zeitlich unbeschränkten Minderung auf 13 Punkte kommen.

Verneinung von "öffentlichem Straßenverkehr" auf einem Werksgelände

BGH: Maßgeblich ist, ob der Bereich, in dem sich die Tat ereignet haben soll, von einem zufälligen Personenkreis genutzt werden kann.

BGH: Schätzgrundlage für die Bemessung der Mietwagenkosten

Schwacke-Liste und auch der Fraunhofer-Mietpreisspiegel sind grundsätzlich zur Schätzung der erforderlichen Mietwagenkosten geeignet.

Alleinhaftung des Radfahrers auf dem Gehweg bei PKW-Kollision

Der Radfahrer hat den Schaden des aus einer Hofeinfahrt herausfahrenden Pkw´s allein zu tragen, wenn den Pkw-Fahrer kein Verschulden trifft.

LG Coburg zum Rücktritt bei Sachmängeln eines Luxusfahrzeuges

Bei einem Luxussegment-Fahrzeug dürften Käufer berechtigt einen besonderen Komfort und eine äußerst geringe Fehleranfälligkeit erwarten.

Alleinhaftung des Lkw-Fahrers beim Nach-Links-Ziehen auf der Autobahn

Eine Kollision ist unvermeidbar, wenn bei einem Fahrspurwechsel dem nachfolgenden Verkehr eine Reaktionszeit von nur 2 Sekunden verbleibt.

Fahrerlaubnis: Erreichen von 18 Punkten und Entziehung, Tattagprinzip

Die Fahrerlaubnisbehörde hat unabhängig von späteren Punktetilgungen die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn sich 18 oder mehr Punkte ergeben.

Bußgeldverfahren: Funktionstauglichkeit eines Geschwindigkeitsmeßgeräts

Behauptete Fehlmessungen im Britzer Tunnel - Radarmessgerät Traffipax Traffistar S 330 - müssen substantiiert vorgetragen werden.

9-Monate-Fahrtenbuchauflage bei einem Punkt im Verkehrszentralregister

Die Auferlegung einer neunmonatigen Fahrtenbuchauflage ist bei Fehlen einer ausreichend substantiellen, nachvollziehbaren Begründung rechtswidrig.

9-Monate-Fahrtenbuchauflage bei einem Punkt im Verkehrszentralregister

Die Auferlegung einer neunmonatigen Fahrtenbuchauflage ist bei Fehlen einer ausreichend substantiellen, nachvollziehbaren Begründung rechtswidrig.

Eigene erfolglose Reparaturversuche schließen den Rücktritt nicht aus

Die an die Drittfirma gezahlten Reparaturkosten sind jedoch nicht erstattungsfähig, da es kein Recht zur Selbstvornahme auf Kosten des Verkäufers gibt.

AG Konstanz: Ermittlung der Rotlichtzeit bei TraffiPhot III

Es ist eine Toleranz abzuziehen, bezogen auf die Zeit vom Überfahren der Haltelinie bis zum Überfahren der ersten Induktionsschleife.

Wirksamkeit der Abtretung von Ansprüchen in Höhe der Mietwagenkosten

Es ist nicht Wille des Gesetzgebers, dass Mietwagenunternehmen abgetretene Ansprüche als Rechtsdienstleistungen geltend machen können.

Keine EU-Fahrerlaubnis bei Vortäuschung eines Studiums im EU-Ausland

Auch eine zu Umgehungszwecken erwirkte tschechische Fahrerlaubnis ist in Deutschland nicht gültig - Fahrlässiges Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Zur Werbung einer Autoreparaturwerkstatt mit der Marke eines bekannten Automobilherstellers

Der Markeninhaber darf einem Dritten die Verwendung der Marke nicht ohne weiteres verbieten, solange die Benutzung nicht gegen die anständigen Gepflogenheiten in Gewerbe und Handel verstößt.

Zum Erfüllungsort der Nacherfüllung im Kaufrecht

Der BGH entscheidet die Frage, an welchem Ort der Verkäufer einer mangelhaften Sache die zur Mangelbeseitigung geschuldete Nacherfüllung vornehmen muss.

Mietwagenkosten: Schwacke-Liste und Fraunhofer-Mietpreisspiegel geeignete Schätzgrundlage

Der Tatrichter kann seiner Schadensschätzung sowohl die Schwacke-Liste als auch den Fraunhofer-Mietpreisspiegel zugrunde legen. Die Autorechtler Berlin RA Polte RA Gutmacher

OLG Düsseldorf: Quotale Erstattung der Sachverständigenkosten

Ist der Geschädigte mitverantwortlich für das Unfallereignis, so kann er auch nur einen Teil der Sachverständigenkosten ersetzt verlangen.

Kein Unfall: Glätte-Schaden zwischen Zugfahrzeug und Anhänger

Alleine das Schleudern bei Schneeglätte ist kein "Unfall", solange es nicht zu einem Anstoß an einen anderen Verkehrsteilnehmer o.ä. kommt.

Vollständige Erstattung der Gutachterkosten im Quotenfall

Die Kosten des Sachverständigengutachtens hat der auch nur teilweise für den Schaden verantwortliche Schädiger in voller Höhe zu erstatten.

Kein qualifizierter Rotlichtverstoß bei zufälliger Beobachtung

Die Feststellung eines qualifizierten Rotlichtverstoßes innerorts kann nicht durch die zufällige Beobachtung eines Polizeibeamten erfolgen.

BGH: Rotlichtverstoß bei Kreuzungseinfahrt nach verkehrsbedingtem Halt

Eine Kreuzungseinfahrt kann auch nach vorheriger Haltelinienüberfahrt bei Grünlicht einen qualifizierten Rotlichtverstoß darstellen.

Vorfahrtsrecht des Linksabbiegers in der abknickenden Vorfahrtstraße

Das Vorfahrtsrecht des Linksabbiegers in der abknickenden Vorfahrtstraße besteht auch bei Nichtbetätigung des Fahrtrichtungsanzeigers fort.

Abschleppkosten: Eingeschränkte Haftung des Fahrzeughalters

Der PKW-Halter haftet nicht für Abschleppkosten durch von einer dritten Person rechtswidrig auf einer privaten Fläche abgestelltes Kfz.

BGH zur Erstattungsfähigkeit der Abschleppkosten von Privatgrundstück

Bei unbefugtem Parken auf einem Privatgrundstück darf der Grundstücksbesitzer die Abschleppkosten von dem Fahrzeugführer verlangen.

Zur Zurechenbarkeit von Refinanzierungsvereinbarungen des Leasingnehmers mit Dritten

BGH entscheidet, inwiefern das Verhalten und Erklärungen des in die Vorbereitung eines Leasingvertrags eingeschalteten Lieferanten und Dritter in Bezug auf Vereinbarungen des Leasingnehmers mit Dritten über die Refinanzierung von Leasingraten dem Leasinggeber zuzurechnen sind.

KG: Qualifizierter Rotlichtverstoß bei Rotlicht für Linksabbiegerspur

Das Rotlicht für die Linksabbiegerspur untersagt auch die (teilweise) Benutzung dieser Spur im gesamten Kreuzungsbereich. Die Autorechtler.

Verwertung einer mittels geeichter Stoppuhr gemessener Rotlichtdauer

Vom Messwert sind wegen Reaktionsverzögerungen 0,3 sec. und für etwaige Gangungenauigkeiten das Doppelte der Eichfehlergrenze abzuziehen.

Anforderungen an die Feststellung einer Ausnahme vom Regelfahrverbot

Die Anordnung eines den Regelfall übersteigenden Fahrverbots von zwei Monaten setzt eine ungünstige Prognose für den Betroffenen voraus.

Regelfahrverbot: Absehen trotz qualifizierten Rotlichtverstoßes

Die Regelahndung mit einem Fahrverbot ist nicht in jedem Fall eines qualifizierten Rotlichtverstoßes indiziert. RA Gutmacher.

Zur Erhöhung der Regelgeldbuße wegen "überaus langer Rotlichtdauer"

Kammergericht: Im Rahmen der Regelgeldbuße ist die erhöhte abstrakte Gefahr durch die lange Dauer der Rotlichtphase bereits berücksichtigt.

Sorgfaltspflichten eines Halters bei Überlassung seines Fahrzeugs

Der Fahrzeughalter muss im Rahmen seiner Sorgfaltspflichten vorher prüfen, ob der Fahrer im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist.

Verkehrsunfallhaftung nach Vorbeifahrt an einer haltenden Straßenbahn

Den Wartepflichtigen trifft die überwiegende Haftung, auch wenn der Vorfahrtberechtigte links an einer haltenden Straßenbahn vorbeigefahren ist.

OLG Hamm: Haftung bei Straßenbahnunfall und Befahren einer Sperrfläche

Grundsätzlich darf sich der Straßenbahnführer darauf verlassen, dass andere Verkehrsteilnehmer auf seinen Vorrang Rücksicht nehmen.

Berechnung der Eichgültigkeitsdauer bei Atemalkoholmessgeräten

Bei einer unterjährigen Eichgültigkeitsdauer soll das Ende der Frist nicht entsprechend § 188 Abs. 2 BGB taggenau berechnet werden.

Haftungsverteilung und Seitenabstand beim Überholen eines Radfahrers

Nach den örtlichen Gegebenheiten muss die Breite der Fahrbahn ausreichen, um den Radfahrer mit angemessenem Abstand von 1,50 m zu überholen.

ES 3.0: Unzureichende Messfotos mit der alten Softwareversion 1.001

Ein Beweisbild einer Messung mit dem ES 3.0 mit der Softwareversion 1.001 muss alle Fahrbahnteile abbilden.

ESO ES 3.0: Verwertbarkeit einer Messung mit alter Softwareversion

Freispruch: Bei unaufmerksamem Meßbetrieb ist wegen des Bildausschnittes nicht sicher, ob sich der Betroffene allein im Meßbereich befand.

BGH: Haftung und Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen

Kommt es zur Berührung der geöffneten Fahrzeugtür mit einem vorbeifahrenden LKW, kann eine hälftige Schadensteilung gerechtfertigt sein.

BVerfG: Verletzung des Grundgesetzes durch Verkehrsüberwachung

Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung kann im überwiegenden Allgemeininteresse nur mit Rechtsgrundlage eingeschränkt werden.

AG Grimma: Lichtschrankenmessung mit ES 3.0 ist unverwertbar

Für Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung besteht mangels Rechtsgrundlage ein Beweisverwertungsverbot, vgl BVerfG.

Verteidigung gegen ES 3.0-Fehlmessung durch "vorauslaufende Schatten"

AG Landstuhl: Durch diese und andere Lichteffekte kann die Fotoposition abweichen, da Auslöser der Messung ein Helligkeitsunterschied ist.

ES 3.0 - Unverwertbarkeit der Geschwindigkeitsmessung

Die nicht nachvollziehbare Dokumentation der Fotolinie nur durch ein "Lübecker Hütchen" führt zur Unverwertbarkeit der ES 3.0 - Messung.

Kfz-Kaskoversicherung: Beweislast für das Vorliegen eines Wildschadens

Der Versicherungsnehmer trägt die volle Beweislast für das Vorliegen eines Wildschadens, wobei seine Angaben nicht ohne Weiters ausreichen.

Kfz-Kaskoversicherung: Nächtliches Ausweichen vor einem Fuchs

Weicht ein Kraftfahrer nachts in einer Kurve bei 70-80 km/h einem Fuchs aus, so ist sein Aufwendungsersatzanspruch um 60 % zu kürzen.

BGH: Bedeutung der Angabe "Unfallschäden lt. Vorbesitzer: Nein"

Diese Formular-Angabe ist keine Beschaffenheitsvereinbarung, sondern nur eine Wissenserklärung, die die Angaben des Vorbesitzers wiedergibt.

BGH: Privatkauf eines Gebrauchtfahrzeugs mit Angabe der Laufleistung

Beim Privatkauf ist die Angabe der Laufleistung in der Regel als Beschaffenheitsangabe und nicht als Beschaffenheitsgarantie zu werten.

BGH: Allgemeine Geschäftsbedingungen im Gebrauchtwagengarantievertrag

Die Pflicht des Käufers zur Vorlage der Reparaturrechnung nach ausgeführter Reparatur und zur Herstellerinspektion ist in AGB unzulässig.

Aufklärungspflicht nach Erwerb von einem unbekannten Zwischenhändler

Der PKW-Verkäufer muss aufklären, dass er das Fahrzeug kurz vor dem Weiterverkauf von einem "fliegenden Zwischenhändler" erworben hat.

Haftung beim Gebrauchtwagenverkauf: Zusicherung der "Dellenfreiheit"

Die Erklärung, dass der Wagen "in der Außenhaut weder Beulen noch Dellen" aufweist, garantiert beim Verkauf einen makellosen Zustand.

Fiktive Abrechnung von Reparaturkosten einer Marken-Fachwerkstatt

Der Geschädigte kann auch nach über 3 Jahren bei fiktiver Abrechnung die Reparaturkosten einer markengebundenen Fachwerkstatt verlangen.

Tateinheit bei wiederholter Geschwindigkeitsüberschreitung

Zwei Geschwindigkeitsverstöße auf der Autobahn innerhalb weniger Kilometer bei gleichbleibender Geschwindigkeitsbegrenzung stehen in Tateinheit.

AGB-Klausel: Unwirksamkeit einer achtwöchigen Bindungsfrist

Klauseln, die den Käufer eines neuen Nutzfahrzeugs acht Wochen an die Bestellung binden, benachteiligen ihn unangemessen und sind unwirksam.

Parallelvollstreckung mehrerer Fahrverbote mit Viermonatsfrist

Bei der Vollstreckung eines Fahrverbots unter Gewährung der Viermonatsfrist kann ein zweites Fahrverbot ab Rechtskraft parallel vollstreckt werden.

Verkehrssicherungspflicht: Haftung des Hauseigentümers bei Dachlawinen

Er haftet wegen Verletzung seiner Verkehrssicherungspflichten zur Hälfte für durch herabfallenden Schnee an einem Fahrzeug entstehende Schäden.

AG Lübben: Aufzeichungen des Videonachfahrsystems ProVida 200 Modular

Verdachtsunabhängig erlangte ProVida-Verfahren-Daten, wie Farbe, Typ und Marke sowie amtliche Kennzeichen von Kraftfahrzeugen, sind unverwertbar.

OLG Hamm: Feststellungen bei Abstandsmessungen mit ProViDa 2000

Bei Messungen aus einem fahrenden Polizeifahrzeug unter Verwendung des ProVida 2000 Modular-Systems genügt im Urteil nicht die Bezeichnung des Verfahrens.

OLG Oldenburg: VKS 3.0-Abstandsmessungen unverwertbar

Die Aufzeichnung individueller Verkehrsvorgänge durch fest installierte Videoanlagen zur Identifizierung von Fahrer und Fahrzeug ist rechtswidrig.

OLG Hamm: VKS 3.0, Version 3.1.- Verwertbarkeit mangels Wi

Eine Geschwindigkeitsmessung mit dem System VIDIT, VKS 3.0 Version 3.1 muss nach Abwägung nicht einem Beweisverwertungsverbot unterliegen.

VIDIT VKS 3.01 - verdachtsunabhängige Videoaufzeichnungen

Unverwertbarkeit bei verdachtsunabhängiger Verkehrsüberwachung von Geschwindigkeiten, Abständen, der Fahreridentifizierung und Kennzeichenerfassung

BVerfG: Umfang des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, VKS

Verletzung von Art 3 Abs 1 GG durch Einschränkung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung ohne ausreichende rechtliche Grundlage.

Frage der Verwertbarkeit beim Brücken-Abstands-Messverfahren ViBrAM

OLG Düsseldorf: Videoaufzeichnungen des Brücken-Abstands-Messverfahrens ViBrAM sind nicht verwertbar, weil ein Beweisverwertungsverbot vorliegt.

Rücktritt bei Leugnen einer Mangelhaftigkeit des Pkw

Eine ernsthafte Verweigerung der Nacherfüllung kann schon dann gegeben sein, wenn der Verkäufer das Vorliegen eines Mangels nachhaltig geleugnet.

Provida 2000 Modular - Anlassbezogenheit der Geschwindigkeitsmessung

Beim Hinterherfahren ist es denkbar und nicht unüblich, dass die Videoaufnahme "durchläuft" und der Messvorgang nicht anlassbezogen ausgelöst wird.

Unfallflucht: Keine Strafbarkeit des Entfernens von einem anderen Ort

Das Entfernen von einem anderen Ort als dem Unfallort nach Kenntniserlangung von dem Unfallereignis erfüllt nicht den Tatbestand des § 142 StGB.

Rechtsschutzversicherung: Unverzüglichkeit der Leistungsablehnung

Eine Leistungsablehnung wegen fehlender Erfolgsaussicht oder Mutwilligkeit ist unverzüglich innerhalb von höchsten 3 Wochen mitzuteilen.

AG Meißen: Zum Anfangsverdacht als Anlass von Videoaufzeichnungen

Kein Anfangsverdacht für eine Videoaufzeichnung ohne jegliche technische Hilfsmittel aufgrund von Schätzung von Geschwindigkeit und Abstand

AG Ellwangen: Das umfassende Akteneinsichtsrecht des Verteidigers

Unterlagen und Beweismittel zur Messung sind dem Verteidiger zugänglich zu machen, da ansonsten das Recht auf rechtliches Gehör verletzt wäre.

Geschwindigkeitsmessung mit ES 3.0 - Identifizierung des Betroffenen

Zu den Anforderungen an das Urteil bei Identifizierung des Betroffenen anhand eines Fotos im Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung

BayObLG: Erforderliche Feststellungen bei Atemalkoholmessung

Wenn konkrete Anhaltspunkte etwa dafür vorliegen, dass die Verfahrensbestimmungen nicht eingehalten wurden, hat sich er Tatrichter davon zu überzeugen.

Bundesgerichtshof entscheidet über Atemalkoholmessung

Bei der AAK-Messwert ist verwertbar, wenn das Gerät unter Einhaltung der Eichfrist geeicht ist und die Bedingungen für ein gültiges Messverfahren gewahrt sind.

Verkehrsordnungswidrigkeit: Verfolgung eines Alkoholverstoßes

Die Rechtskraft eines Bußgeldbescheides wegen Mobiltelefon-Benutzung steht der Ahndung einer auf derselben Fahrt begangenen Alkohol-OWi entgegen.

BVerfG stärkt Richtervorbehalt bei Entnahme von Blutproben

Nur bei Gefährdung des Untersuchungserfolgs durch Verzögerungen darf die Polizei die Blutentnahme selbst anordnen. Die Autorechtler.

BVerfG: Beweisverwertungsverbot bei Anordnung einer Blutentnahme

Das Fehlen eines nächtlichen richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Bereitschaftsdienstes begründet kein Beweisverwertungsverbot der Blutentnahme.

Verwertungsverbot für tilgungsreife Voreintragungen bei Verurteilung

Ein Verwertungsverbot für Voreintragungen im Verkehrszentralregister besteht, wenn zum Zeitpunkt des Urteils bereits Tilgungsreife eingetreten war.

Zeitpunkt der Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung

Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Anordnung einer MPU gemäß § 13 Nr. 2 Buchst. b FeV ist auf den Zeitpunkt der Gutachtenanforderung abzustellen.

Keine OWi: Alkoholisierter Fahrlehrer als "Beifahrer"

Ein alkoholisierter Fahrlehrer ist nicht Fahrzeugführer, wenn er sich während einer Fahrschulfahrt auf die mündliche Korrektur der Fahrweise beschränkt.

Atemalkoholmessung: Kein Rückschluss auf BAK-Wert

Aus physiologischen Gründen besteht keine Konvertierbarkeit, so dass aus einem gemessenen AAK-Wert die BAK nicht (zuverlässig) errechnet werden kann.

Haftung beim Überholen vor der Kreuzung unter Benutzung der Gegenspur

Der Linksabbieger hat sich rechtzeitig, aber nicht vorzeitig, lediglich bis zur Mitte einzuordnen und vor der Kreuzung zu verlangsamen.

Ordnungswidrige Trunkenheit: Verwertbarkeit einer Atemalkoholprobe

Es ist rechtsfehlerhaft von der Verwertbarkeit auszugehen, bei der die Wartezeit von 20 Minuten seit Trinkende nicht eingehalten ist.

Verwertbarkeit der Atemalkoholmessung ohne Einhaltung der Kontrollzeit

Die Nichteinhaltung der Kontrollzeit von 10 Minuten führt zur Unverwertbarkeit der Messung mit dem Dräger Alcotest 7110 Evidential.

Mithaftung des Radfahrers bei Durchfahrt durch ca. 1,5 m breite Lücke

Stürzt ein Radfahrer infolge des Öffnens der Beifahrertür des stehenden Pkw, so kommt ein Mitverschulden nach einer Quote von ¼ in Betracht.

Haftungsverteilung bei Kollision eines einparkenden Fahrzeuges

Bei Kollision des einparkenden mit einer teilweise geöffneten Fahrzeugtür eines geparkten Fahrzeugs ist eine hälftige Haftung angemessen.

BGH zur Verweisungsmöglichkeit auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit

Klärung der Frage, unter welchen Voraussetzungen dem Geschädigten ein Verweis auf eine kostengünstigere Reparaturmöglichkeit zumutbar ist.

Schadensersatz des Eigentümers aufgrund einer polizeilichen Maßnahme

BGH zum Anspruch des Eigentümers eines entwendeten Kraftfahrzeugs auf Ausgleich von Schäden durch gezieltes Rammen beim Polizeieinsatz.

Kammergericht: Kollision eines Linienbusses mit der geöffneten Fahrertür

Der Fahrer des Pkw handelt grob verkehrswidrig, wenn er die Tür nach dem Aussteigen nicht schließt und sich von der Fahrbahn entfernt.

Sorgfaltsanforderungen bei Öffnung der Fahrertür im ruhenden Verkehr

Der Vorbeifahrende darf darauf vertrauen, dass die Wagentür des parkenden Fahrzeugs nicht weiter als spaltweise, also 10 cm, geöffnet wird.

Schadensersatzanspruch bei Erkennbarkeit des Hindernisses

Der Straßenbenutzer muß sich grundsätzlich den gegebenen Straßenverhältnissen anpassen und diese so hinnehmen, wie sie erkennbar sind.

Geltendmachung einer Entschädigung aus der Teilkasko wegen Diebstahls

Der Geschädigte hat den für das so genannte “äußere Bild einer bedingungsgemäßen Entwendung” notwendigen Beweis zu führen.

Atemalkoholbestimmung: Wartezwit zwischen Trinkende und Messung

Die Nichteinhaltung der 20 Minuten-Wartezeit macht das Messergebnis unverwertbar. Es genügt nicht, einen Sicherheitsabschlag vorzunehmen.

Ersatzfähigkeit der Mietwagenkosten bei Anmietung zum Unfallersatztarif

Ein Unfallersatztarif ist nur ein erforderlicher Aufwand zur Schadensbeseitigung, wenn er durch die besondere Unfallsituation veranlaßt ist.

Zur Beweislast für einen Mangel der Kaufsache nach der Durchführung von Nachbesserungsarbeiten

Der Bundesgerichtshof hat heute eine Entscheidung zur Beweislast für einen Mangel der Kaufsache nach der Durchführung von Nachbesserungsarbeiten getroffen. Die Autorechtler Berlin

BGH: Keine Gewährleistung bei Täuschung über gewerbliche Verwendung

Beim Gebrauchtwagenkaufvertrag ist bei Vortäuschung eines gewerblichen Verwendungszwecks des Fahrzeugs die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen.

Schadensabrechnung nach Verkehrsunfall: Anzusetzender Restwert

BGH: Grundsätzlich darf der von einem eingeschalteten Sachverständigen in einem Gutachten ermittelte Restwert zugrunde gelegt werden.

BGH: Umfang der Erkundigungspflicht für günstige Mietwagentarife

Die Frage, welche Bemühungen um einen günstigeren Tarif dem Geschädigten zuzumuten sind, ist abhängig von der Höhe des Mietpreisangebots.

Verbringungskosten: Unfallschadensberechnung auf fiktiver Basis

Bei fiktiver Schadensabrechnung sind auch kalkulierte Verbringungskosten zu ersetzen, die bei der Reparatur anfielen.

Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Schadensregulierung auf Neuwagenbasis

BGH: Der Geschädigte kann nur dann auf Neuwagenbasis abrechnen, wenn er ein fabrikneues Ersatzfahrzeug gekauft hat. Die Autorechtler

Kraftfahrzeugmietvertrag: Haftungsfreistellung nach Verkehrsunfall

BGH: Die Vereinbarung, dass bei jedem Unfall die Polizei hinzugezogen werden muss, begründet eine Obliegenheit des Mieters und ist wirksam.

Risiko: Erteilung einer Reparaturfreigabe bei abweichendem Sachverhalt

Kann die Grundlage einer Reparaturfreigabe im Ergebnis nicht bewiesen werden, können aus dieser keine Ansprüche abgeleitet werden.

AG Pforzheim: Haftungsquote trotz des Verzichts auf das Vorfahrtsrecht

Der Verzicht auf den Vorrang befreit den Wartepflichtigen nicht von den Sorgfaltspflichten gegenüber den sonstigen Vorfahrtsberechtigten.

Kammergericht: Zur Vortäuschung eines Kfz-Diebstahls

Zu den Anforderungen an die Beweisführung bei der Geltendmachung einer Entschädigungsleistung aus der Teilkaskoversicherung wegen Diebstahls.

Kein Fahrverbot bei Qualifiziertem Rotlichtverstoß eines Linksabbiegers

Bei einem bei Grünlicht nur für den Geradeausverkehr anfahrenden Linksabbieger kann von der Verhängung eines Fahrverbots abgesehen werden.

Kfz-Kaskoversicherung: Augenblicksversagen bei einem Rotlichtverstoß

Der Versicherungsnehmer, der durch sein Augenblicksversagen einen Verkehrsunfall verursacht, verliert seinen Kaskoversicherungsschutz nicht.

BGH zur Schadensberechnung auf der Grundlage fiktiver Reparaturkosten

Im „Porsche“-Urteil werden zur fiktiven Schadensberechnung die Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt herangezogen.

Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Kollision auf einem Parkplatz

Auf den Fahrspuren von Parkplätzen sind alle Fahrzeugführer zur gegenseitigen Rücksichtnahme nach § 1 StVO verpflichtet. Die Autorechtler

BGH: Regulierung von Unfallschäden durch Autovermieter unzulässig

Die von einem Autovermieter veranlaßte Forderungsabtretung eines Unfallgeschädigten an ein Inkassobüro ist als Umgehungsgeschäft nichtig.

Verhalten an Fußgängerüberwegen: Bloßes Kopfnicken eines Fußgängers

OLG Oldenburg: Das bloße Kopfnicken eines Fußgängers bedeutet nicht ohne weiteres einen Verzicht auf sein Vorrecht. Die Autorechter

OLG Hamm: Absehen vom Regelfahrverbot nach einer Trunkenheitsfahrt

Ein Absehen von der Anordnung eines Fahrverbotes kommt nur bei Vorliegen ganz besonderer Ausnahmeumstände äußerer und innerer Art in Betracht.

OLG Dresden: Atemalkoholmessung mit Dräger Alcotest 7110 Evidential

Die Nichteinhaltung der Wartezeit von mind. 20 Minuten zwischen Trinkende und erster Atemalkoholmessung führt zur Unverwertbarkeit der Messung.

Atemalkoholtest: Beweisverwertungsverbot bei fehlender Belehrung.

Bei fehlender Belehrung über die Freiwilligkeit des Alkoholtests (hier: Alcotest 7110 Evidential) ist die Beweisverwertung verboten.

Promillegrenzwert der absoluten Fahruntüchtigkeit bei Rollstuhlfahrern

Der Grenzwert der absoluten Fahruntüchtigkeit beim Fahrer eines Elektrorollstuhls enspricht dem Grenzwert bei einem Fahrradfahrer.

BGH: Streitwertbemessung im Verkehrsunfallhaftpflichtprozess, SV-Kosten

Kosten eines vorprozessual eingeholten Sachverständigengutachtens und die Unkostenpauschale sind beim Streitwert zu berücksichtigen.

Fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge: Führen eines Fahrrades mit 2,06 Promille

Mangels MPU-Beibringung war das Führen von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen ohne Beschränkungen und Auflagen zu untersagen. Die Autorechtler

Blutalkoholgehalt für absolute Fahruntüchtigkeit eines Kraftfahrers

BGH: Bei Kraftfahrern ist bei einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,1 Promille absolute Fahruntüchtigkeit gegeben. Die Autorechtler

OLG München: Radfahrerunfall durch unvorsichtig geöffnete Beifahrertür

Sürzt ein Radfahrer dadurch, dass die Beifahrertür geöffnet wird, haftet der Fahrzeughalter bzw. dessen Haftpflicht nur für den Sachschaden.

Haushaltsführungsschaden bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften

Da die Lebenspartner einander nicht unterhaltspflichtig sind, handelt es sich nicht um einen Erwerbsschaden nach § 843 Abs. 1 1. Alt. BGB.

Fahrgastunfall im Doppeldeckerbus: Beweislast bei einem Sturz

Der Fahrgast muss bei einem Sturz auf der Treppe ein abruptes Anfahren bzw. ein nicht verkehrsbedingtes Abbremsen des Busses beweisen.

© Copyright Autorechtler 2011 - 2024